AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Märkte der nmv-Marktagentur gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.

2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.

3. Aufstellung von Ständen
Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen oder durch Reservierungen zugeteilt worden sind. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

4. Zufahrtswege
Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, die Besucherwege zu zustellen, z.B. durch Kleiderständer oder andere Verkaufsartikel. Markierte Flächen, sofern vorhanden, sind einzuhalten.

5. Aufbau der Stände
Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen.

6. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.

7. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.

8. Schäden und Unfälle
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher.

9. Gewerbliche Anbieter
Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen und eine Reisegewerbekarte mitzuführen.

10. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.

11. Imbiss- und Getränkeverkauf
Imbiss- und Getränkeverkauf sind nur mit schriftlichem Vertrag mit der nmv-Marktagentur zulässig! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

12. Standgeld und Reservierungen
Das Standgeld wird mit Befahren/Betreten der bereitgestellten Marktfläche fällig! Sofern keine Reservierung mit Vorkasse vereinbart wurde, ist die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau fällig. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Bei Fahrzeugen auf dem Platz, bei denen kein Stand aufgebaut wird, wird die Fahrzeuglänge/Breite in Metern abgerechnet. Die Mindestabrechnungsmenge je Stand oder KFZ beträgt zwei Meter. Alle Preise sind in unserem Preisverzeichnis hinterlegt.

Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!

Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen

Bei Reservierungen wird das Standgeld mit der Reservierungsbestätigung fällig. Das Standgeld ist auch dann zu bezahlen, wenn der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bei Barzahlung am Veranstaltungstag erhält der Händler/Teilnehmer eine Rechnung. Das Standgeld wird zurückerstattet, sofern die Veranstaltung abgesagt wurde.

13. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach Marktende ist der Platz sauber zu verlassen. Jede/r Teilnehmer/in hat für den eigenen Stand Sorge zu tragen und muß diesen nach dem Abbau in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen. Hierzu zählen auch Zigarettenkippen. Der Müll ist selbst zu Hause zu entsorgen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen.

14. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

15. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.

16. Ausfall einer Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

Gerichtstand für alle Fälle ist Nürtingen

Flohmarkttermine

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03 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 04.07.2024
04 Juli
4 Juli 24
73037 Göppingen
Veranstaltungen am 05.07.2024
05 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 06.07.2024
06 Juli
6 Juli 24
73230 Kirchheim/Teck
06 Juli
6 Juli 24
74613 Öhringen
06 Juli
6 Juli 24
78224 Singen
06 Juli
06 Juli
6 Juli 24
71691 Freiberg am Neckar
06 Juli
6 Juli 24
73037 Göppingen
Veranstaltungen am 07.07.2024
07 Juli
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87719 Mindelheim
Veranstaltungen am 10.07.2024
10 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 11.07.2024
11 Juli
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73037 Göppingen
Veranstaltungen am 12.07.2024
12 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 13.07.2024
13 Juli
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88299 Leutkirch
13 Juli
13 Juli 24
73230 Kirchheim/Teck
13 Juli
13 Juli
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72250 Freudenstadt
13 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
13 Juli
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73037 Göppingen
Veranstaltungen am 14.07.2024
14 Juli
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78576 Emmingen-Lipt.
14 Juli
Veranstaltungen am 17.07.2024
17 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
17 Juli
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73312 Geislingen an der Steige
Veranstaltungen am 19.07.2024
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 20.07.2024
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73230 Kirchheim/Teck
20 Juli
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74613 Öhringen
20 Juli
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88499 Riedlingen
20 Juli
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72336 Balingen
20 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
20 Juli
20 Juli 24
73037 Göppingen
Veranstaltungen am 21.07.2024
21 Juli
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74357 Bönnigheim
21 Juli
21 Juli 24
74343 Sachsenheim
Veranstaltungen am 24.07.2024
24 Juli
24 Juli 24
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 25.07.2024
25 Juli
25 Juli 24
73037 Göppingen
Veranstaltungen am 26.07.2024
26 Juli
26 Juli 24
71691 Freiberg am Neckar
26 Juli
Veranstaltungen am 27.07.2024
27 Juli
27 Juli 24
88299 Leutkirch
27 Juli
27 Juli 24
73230 Kirchheim/Teck
27 Juli
27 Juli 24
88250 Weingarten
27 Juli
27 Juli
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73033 Göppingen
27 Juli
27 Juli
27 Juli 24
71691 Freiberg am Neckar
27 Juli
27 Juli 24
72401 Haigerloch-Hart
Veranstaltungen am 28.07.2024
28 Juli
28 Juli 24
72401 Haigerloch-Hart
Veranstaltungen am 31.07.2024
31 Juli
31 Juli 24
71691 Freiberg am Neckar
31 Juli
31 Juli 24
73312 Geislingen an der Steige
Veranstaltungen am 01.08.2024
01 Aug.
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73037 Göppingen
01 Aug.
1 Aug. 24
78628 Rottweil
Veranstaltungen am 02.08.2024
02 Aug.
2 Aug. 24
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 03.08.2024
03 Aug.
3 Aug. 24
73230 Kirchheim/Teck
03 Aug.
3 Aug. 24
74613 Öhringen
03 Aug.
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72250 Freudenstadt
03 Aug.
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71691 Freiberg am Neckar
03 Aug.
3 Aug. 24
73037 Göppingen
Veranstaltungen am 04.08.2024
04 Aug.
4 Aug. 24
89155 Erbach
04 Aug.
4 Aug. 24
76332 Bad Herrenalb

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