AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Märkte der nmv-Marktagentur gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.

2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.

3. Aufstellung von Ständen
Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen oder durch Reservierungen zugeteilt worden sind. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

4. Zufahrtswege
Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, die Besucherwege zu zustellen, z.B. durch Kleiderständer oder andere Verkaufsartikel. Markierte Flächen, sofern vorhanden, sind einzuhalten.

5. Aufbau der Stände
Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen.

6. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.

7. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.

8. Schäden und Unfälle
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher.

9. Gewerbliche Anbieter
Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen und eine Reisegewerbekarte mitzuführen.

10. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.

11. Imbiss- und Getränkeverkauf
Imbiss- und Getränkeverkauf sind nur mit schriftlichem Vertrag mit der nmv-Marktagentur zulässig! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

12. Standgeld und Reservierungen
Das Standgeld wird mit Befahren/Betreten der bereitgestellten Marktfläche fällig! Sofern keine Reservierung mit Vorkasse vereinbart wurde, ist die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau fällig. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Bei Fahrzeugen auf dem Platz, bei denen kein Stand aufgebaut wird, wird die Fahrzeuglänge/Breite in Metern abgerechnet. Die Mindestabrechnungsmenge je Stand oder KFZ beträgt zwei Meter. Alle Preise sind in unserem Preisverzeichnis hinterlegt.

Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!

Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen

Bei Reservierungen wird das Standgeld mit der Reservierungsbestätigung fällig. Das Standgeld ist auch dann zu bezahlen, wenn der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bei Barzahlung am Veranstaltungstag erhält der Händler/Teilnehmer eine Rechnung. Das Standgeld wird zurückerstattet, sofern die Veranstaltung abgesagt wurde.

13. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach Marktende ist der Platz sauber zu verlassen. Jede/r Teilnehmer/in hat für den eigenen Stand Sorge zu tragen und muß diesen nach dem Abbau in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen. Hierzu zählen auch Zigarettenkippen. Der Müll ist selbst zu Hause zu entsorgen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen.

14. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

15. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.

16. Ausfall einer Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

Gerichtstand für alle Fälle ist Nürtingen

Flohmarkttermine

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
M
D
M
D
F
S
S
27
28
29
31
2
3
4
5
7
10
11
12
14
17
18
19
21
24
25
26
28
Events on 30.08.2018
30 Aug
30 Aug 18
78628 Rottweil
30 Aug
30 Aug 18
73329 Kuchen
Events on 01.09.2018
01 Sep
1 Sep 18
72250 Freudenstadt
01 Sep
1 Sep 18
72336 Balingen
01 Sep
1 Sep 18
72622 Nürtingen
01 Sep
1 Sep 18
88299 Leutkirch
01 Sep
1 Sep 18
70839 Gerlingen
01 Sep
1 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 06.09.2018
06 Sep
6 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 08.09.2018
08 Sep
8 Sep 18
72336 Balingen
08 Sep
8 Sep 18
74613 Öhringen
08 Sep
8 Sep 18
72622 Nürtingen
08 Sep
8 Sep 18
72336 Balingen
08 Sep
8 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 09.09.2018
09 Sep
9 Sep 18
70469 Stuttgart OT Feuerbach
09 Sep
9 Sep 18
74336 Brackenheim
09 Sep
9 Sep 18
71111 Waldenbuch
09 Sep
9 Sep 18
72160 Horb
09 Sep
9 Sep 18
73430 Aalen
Events on 13.09.2018
13 Sep
13 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 15.09.2018
15 Sep
15 Sep 18
89584 Ehingen/Donau
15 Sep
15 Sep 18
72336 Balingen
15 Sep
15 Sep 18
72622 Nürtingen
15 Sep
15 Sep 18
88630 Pfullendorf
15 Sep
15 Sep 18
70839 Gerlingen
15 Sep
15 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 16.09.2018
16 Sep
16 Sep 18
73333 Gingen a.d. Fils
16 Sep
16 Sep 18
72285 Pfalzgrafenweiler
16 Sep
16 Sep 18
71131 Oberjettingen
16 Sep
16 Sep 18
74343 Sachsenheim
Events on 20.09.2018
20 Sep
20 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 22.09.2018
22 Sep
22 Sep 18
88499 Riedlingen
22 Sep
22 Sep 18
72336 Balingen
22 Sep
22 Sep 18
72622 Nürtingen
22 Sep
22 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 23.09.2018
23 Sep
23 Sep 18
72793 Pfullingen
23 Sep
23 Sep 18
70439 Stuttgart
23 Sep
23 Sep 18
73312 Geislingen/Steige
23 Sep
23 Sep 18
73312 Geislingen an der Steige
23 Sep
23 Sep 18
88339 Bad Waldsee
23 Sep
23 Sep
23 Sep 18
73054 Eislingen/Fils
23 Sep
23 Sep 18
71263 Weil der Stadt
Events on 27.09.2018
27 Sep
27 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 29.09.2018
29 Sep
29 Sep 18
72458 Albstadt-Ebingen
29 Sep
29 Sep 18
74348 Lauffen am Neckar
29 Sep
29 Sep 18
72336 Balingen
29 Sep
29 Sep 18
72622 Nürtingen
29 Sep
29 Sep 18
70839 Gerlingen
29 Sep
29 Sep 18
72202 Nagold
29 Sep
29 Sep 18
73329 Kuchen
Events on 30.09.2018
30 Sep
30 Sep 18
72270 Baiersbronn OT Klosterreichenbach
30 Sep
30 Sep 18
75223 Niefern-Öschelbronn
30 Sep
30 Sep 18
73249 Wernau
30 Sep
30 Sep 18
73079 Süßen
30 Sep
30 Sep 18
89150 Laichingen
30 Sep
30 Sep 18
73079 Süßen

© 2010-2023 nmv-Marktagentur