AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Märkte der nmv-Marktagentur gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.

2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.

3. Aufstellung von Ständen
Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen oder durch Reservierungen zugeteilt worden sind. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

4. Zufahrtswege
Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, die Besucherwege zu zustellen, z.B. durch Kleiderständer oder andere Verkaufsartikel. Markierte Flächen, sofern vorhanden, sind einzuhalten.

5. Aufbau der Stände
Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen.

6. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.

7. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.

8. Schäden und Unfälle
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher.

9. Gewerbliche Anbieter
Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen und eine Reisegewerbekarte mitzuführen.

10. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.

11. Imbiss- und Getränkeverkauf
Imbiss- und Getränkeverkauf sind nur mit schriftlichem Vertrag mit der nmv-Marktagentur zulässig! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

12. Standgeld und Reservierungen
Das Standgeld wird mit Befahren/Betreten der bereitgestellten Marktfläche fällig! Sofern keine Reservierung mit Vorkasse vereinbart wurde, ist die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau fällig. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Bei Fahrzeugen auf dem Platz, bei denen kein Stand aufgebaut wird, wird die Fahrzeuglänge/Breite in Metern abgerechnet. Die Mindestabrechnungsmenge je Stand oder KFZ beträgt zwei Meter. Alle Preise sind in unserem Preisverzeichnis hinterlegt.

Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!

Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen

Bei Reservierungen wird das Standgeld mit der Reservierungsbestätigung fällig. Das Standgeld ist auch dann zu bezahlen, wenn der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bei Barzahlung am Veranstaltungstag erhält der Händler/Teilnehmer eine Rechnung. Das Standgeld wird zurückerstattet, sofern die Veranstaltung abgesagt wurde.

13. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach Marktende ist der Platz sauber zu verlassen. Jede/r Teilnehmer/in hat für den eigenen Stand Sorge zu tragen und muß diesen nach dem Abbau in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen. Hierzu zählen auch Zigarettenkippen. Der Müll ist selbst zu Hause zu entsorgen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen.

14. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

15. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.

16. Ausfall einer Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

Gerichtstand für alle Fälle ist Nürtingen

Flohmarkttermine

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Veranstaltungen am 01.05.2023
01 Mai
Veranstaltungen am 03.05.2023
03 Mai
3 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 04.05.2023
04 Mai
Veranstaltungen am 05.05.2023
05 Mai
5 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 06.05.2023
06 Mai
06 Mai
6 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
06 Mai
6 Mai 23
74613 Öhringen
06 Mai
6 Mai 23
88299 Leutkirch
06 Mai
06 Mai
6 Mai 23
72250 Freudenstadt
06 Mai
Veranstaltungen am 07.05.2023
07 Mai
07 Mai
7 Mai 23
89129 Langenau
07 Mai
7 Mai 23
89129 Langenau
07 Mai
7 Mai 23
78727 Oberndorf am Neckar
07 Mai
7 Mai 23
73054 Eislingen/Fils
07 Mai
7 Mai 23
78224 Singen
07 Mai
7 Mai 23
89547 Gerstetten
07 Mai
7 Mai 23
72336 Balingen
Veranstaltungen am 10.05.2023
10 Mai
10 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 11.05.2023
11 Mai
Veranstaltungen am 12.05.2023
12 Mai
12 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 13.05.2023
13 Mai
13 Mai 23
73230 Kirchheim/Teck
13 Mai
13 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
13 Mai
13 Mai
13 Mai 23
72379 Hechingen
13 Mai
Veranstaltungen am 14.05.2023
14 Mai
14 Mai 23
72270 Baiersbronn OT Klosterreichenbach
14 Mai
14 Mai 23
76332 Bad Herrenalb
14 Mai
14 Mai 23
73249 Wernau
Veranstaltungen am 17.05.2023
17 Mai
17 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 18.05.2023
18 Mai
Veranstaltungen am 19.05.2023
19 Mai
19 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 20.05.2023
20 Mai
20 Mai 23
73230 Kirchheim/Teck
20 Mai
20 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
20 Mai
20 Mai 23
88299 Leutkirch
20 Mai
20 Mai
20 Mai 23
74348 Lauffen am Neckar
20 Mai
20 Mai 23
88630 Pfullendorf
20 Mai
20 Mai 23
72250 Freudenstadt
20 Mai
Veranstaltungen am 21.05.2023
21 Mai
21 Mai 23
75417 Mühlacker
21 Mai
Veranstaltungen am 24.05.2023
24 Mai
24 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 25.05.2023
25 Mai
Veranstaltungen am 26.05.2023
26 Mai
26 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 27.05.2023
27 Mai
27 Mai 23
73230 Kirchheim/Teck
27 Mai
27 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
27 Mai
27 Mai 23
88499 Riedlingen
27 Mai
27 Mai
Veranstaltungen am 28.05.2023
28 Mai
28 Mai
28 Mai 23
73329 Kuchen
28 Mai
28 Mai 23
73329 Kuchen
28 Mai
28 Mai 23
76332 Bad Herrenalb
Veranstaltungen am 29.05.2023
29 Mai
29 Mai 23
89150 Laichingen
29 Mai
29 Mai 23
89150 Laichingen
29 Mai
29 Mai 23
72275 Alpirsbach
Veranstaltungen am 31.05.2023
31 Mai
31 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 01.06.2023
01 Juni
Veranstaltungen am 02.06.2023
02 Juni
2 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 03.06.2023
03 Juni
3 Juni 23
73230 Kirchheim/Teck
03 Juni
3 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
03 Juni
3 Juni 23
74613 Öhringen
03 Juni
3 Juni 23
88299 Leutkirch
03 Juni
03 Juni
03 Juni

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