AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Märkte der nmv-Marktagentur gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.

2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.

3. Aufstellung von Ständen
Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen oder durch Reservierungen zugeteilt worden sind. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

4. Zufahrtswege
Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, die Besucherwege zu zustellen, z.B. durch Kleiderständer oder andere Verkaufsartikel. Markierte Flächen, sofern vorhanden, sind einzuhalten.

5. Aufbau der Stände
Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen.

6. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.

7. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.

8. Schäden und Unfälle
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher.

9. Gewerbliche Anbieter
Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen und eine Reisegewerbekarte mitzuführen.

10. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.

11. Imbiss- und Getränkeverkauf
Imbiss- und Getränkeverkauf sind nur mit schriftlichem Vertrag mit der nmv-Marktagentur zulässig! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

12. Standgeld und Reservierungen
Das Standgeld wird mit Befahren/Betreten der bereitgestellten Marktfläche fällig! Sofern keine Reservierung mit Vorkasse vereinbart wurde, ist die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau fällig. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Bei Fahrzeugen auf dem Platz, bei denen kein Stand aufgebaut wird, wird die Fahrzeuglänge/Breite in Metern abgerechnet. Die Mindestabrechnungsmenge je Stand oder KFZ beträgt zwei Meter. Alle Preise sind in unserem Preisverzeichnis hinterlegt.

Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!

Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen

Bei Reservierungen wird das Standgeld mit der Reservierungsbestätigung fällig. Das Standgeld ist auch dann zu bezahlen, wenn der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bei Barzahlung am Veranstaltungstag erhält der Händler/Teilnehmer eine Rechnung. Das Standgeld wird zurückerstattet, sofern die Veranstaltung abgesagt wurde.

13. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach Marktende ist der Platz sauber zu verlassen. Jede/r Teilnehmer/in hat für den eigenen Stand Sorge zu tragen und muß diesen nach dem Abbau in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen. Hierzu zählen auch Zigarettenkippen. Der Müll ist selbst zu Hause zu entsorgen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen.

14. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

15. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.

16. Ausfall einer Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

Gerichtstand für alle Fälle ist Nürtingen

Flohmarkttermine

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Veranstaltungen am 29.04.2026
29 Apr.
29 Apr. 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 01.05.2026
01 Mai
Veranstaltungen am 02.05.2026
02 Mai
2 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
02 Mai
2 Mai 26
88299 Leutkirch
02 Mai
2 Mai 26
71083 Herrenberg
02 Mai
2 Mai 26
73230 Kirchheim unter Teck
Veranstaltungen am 03.05.2026
03 Mai
3 Mai 26
72379 Hechingen
03 Mai
3 Mai 26
73430 Aalen
Veranstaltungen am 06.05.2026
06 Mai
6 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 08.05.2026
08 Mai
8 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 09.05.2026
09 Mai
9 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
09 Mai
9 Mai 26
74613 Öhringen
09 Mai
9 Mai 26
73230 Kirchheim unter Teck
09 Mai
9 Mai 26
72250 Freudenstadt
Veranstaltungen am 10.05.2026
10 Mai
10 Mai
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89129 Langenau
10 Mai
10 Mai 26
89129 Langenau
Veranstaltungen am 13.05.2026
13 Mai
13 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 15.05.2026
15 Mai
15 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 16.05.2026
16 Mai
16 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
16 Mai
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88299 Leutkirch
16 Mai
16 Mai 26
73230 Kirchheim unter Teck
16 Mai
16 Mai 26
72160 Horb am Neckar
Veranstaltungen am 20.05.2026
20 Mai
20 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 22.05.2026
22 Mai
22 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 23.05.2026
23 Mai
23 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
23 Mai
23 Mai 26
88499 Riedlingen
23 Mai
23 Mai 26
74613 Öhringen
23 Mai
23 Mai 26
73230 Kirchheim unter Teck
23 Mai
23 Mai 26
72250 Freudenstadt
Veranstaltungen am 24.05.2026
24 Mai
24 Mai
24 Mai 26
73329 Kuchen
24 Mai
24 Mai 26
73329 Kuchen
Veranstaltungen am 25.05.2026
25 Mai
25 Mai 26
89150 Laichingen
25 Mai
Veranstaltungen am 27.05.2026
27 Mai
27 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 29.05.2026
29 Mai
29 Mai 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 30.05.2026
30 Mai
30 Mai 26
88299 Leutkirch
30 Mai
30 Mai 26
73033 Göppingen
30 Mai
30 Mai 26
73230 Kirchheim unter Teck

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