AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Märkte der nmv-Marktagentur gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.

2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.

3. Aufstellung von Ständen
Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen oder durch Reservierungen zugeteilt worden sind. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

4. Zufahrtswege
Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, die Besucherwege zu zustellen, z.B. durch Kleiderständer oder andere Verkaufsartikel. Markierte Flächen, sofern vorhanden, sind einzuhalten.

5. Aufbau der Stände
Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen.

6. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.

7. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.

8. Schäden und Unfälle
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher.

9. Gewerbliche Anbieter
Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen und eine Reisegewerbekarte mitzuführen.

10. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.

11. Imbiss- und Getränkeverkauf
Imbiss- und Getränkeverkauf sind nur mit schriftlichem Vertrag mit der nmv-Marktagentur zulässig! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

12. Standgeld und Reservierungen
Das Standgeld wird mit Befahren/Betreten der bereitgestellten Marktfläche fällig! Sofern keine Reservierung mit Vorkasse vereinbart wurde, ist die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau fällig. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Bei Fahrzeugen auf dem Platz, bei denen kein Stand aufgebaut wird, wird die Fahrzeuglänge/Breite in Metern abgerechnet. Die Mindestabrechnungsmenge je Stand oder KFZ beträgt zwei Meter. Alle Preise sind in unserem Preisverzeichnis hinterlegt.

Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!

Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen

Bei Reservierungen wird das Standgeld mit der Reservierungsbestätigung fällig. Das Standgeld ist auch dann zu bezahlen, wenn der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bei Barzahlung am Veranstaltungstag erhält der Händler/Teilnehmer eine Rechnung. Das Standgeld wird zurückerstattet, sofern die Veranstaltung abgesagt wurde.

13. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach Marktende ist der Platz sauber zu verlassen. Jede/r Teilnehmer/in hat für den eigenen Stand Sorge zu tragen und muß diesen nach dem Abbau in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen. Hierzu zählen auch Zigarettenkippen. Der Müll ist selbst zu Hause zu entsorgen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen.

14. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

15. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.

16. Ausfall einer Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

Gerichtstand für alle Fälle ist Nürtingen

Flohmarkttermine

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Veranstaltungen am 29.05.2023
29 Mai
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89150 Laichingen
29 Mai
29 Mai 23
89150 Laichingen
29 Mai
29 Mai 23
72275 Alpirsbach
Veranstaltungen am 31.05.2023
31 Mai
31 Mai 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 01.06.2023
01 Juni
Veranstaltungen am 02.06.2023
02 Juni
2 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 03.06.2023
03 Juni
3 Juni 23
73230 Kirchheim/Teck
03 Juni
3 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
03 Juni
3 Juni 23
74613 Öhringen
03 Juni
3 Juni 23
88299 Leutkirch
03 Juni
03 Juni
03 Juni
Veranstaltungen am 07.06.2023
07 Juni
7 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 08.06.2023
08 Juni
Veranstaltungen am 09.06.2023
09 Juni
9 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 10.06.2023
10 Juni
10 Juni 23
73230 Kirchheim/Teck
10 Juni
10 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
10 Juni
10 Juni 23
88499 Riedlingen
10 Juni
10 Juni
10 Juni 23
72250 Freudenstadt
10 Juni
10 Juni 23
72379 Hechingen
10 Juni
Veranstaltungen am 11.06.2023
11 Juni
11 Juni 23
74336 Brackenheim
11 Juni
11 Juni 23
74336 Brackenheim
11 Juni
11 Juni 23
88326 Aulendorf
11 Juni
11 Juni 23
71149 Bondorf
Veranstaltungen am 14.06.2023
14 Juni
14 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 15.06.2023
15 Juni
Veranstaltungen am 16.06.2023
16 Juni
16 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
16 Juni
16 Juni 23
71083 Herrenberg
Veranstaltungen am 17.06.2023
17 Juni
17 Juni 23
73230 Kirchheim/Teck
17 Juni
17 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
17 Juni
17 Juni 23
74613 Öhringen
17 Juni
17 Juni 23
71083 Herrenberg
17 Juni
17 Juni 23
78628 Rottweil
17 Juni
17 Juni 23
88299 Leutkirch
17 Juni
17 Juni
Veranstaltungen am 18.06.2023
18 Juni
18 Juni 23
72116 Mössingen
18 Juni
18 Juni 23
73547 Lorch
18 Juni
18 Juni 23
73460 Hüttlingen
Veranstaltungen am 21.06.2023
21 Juni
21 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 22.06.2023
22 Juni
Veranstaltungen am 23.06.2023
23 Juni
23 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 24.06.2023
24 Juni
24 Juni 23
73230 Kirchheim/Teck
24 Juni
24 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
24 Juni
24 Juni 23
88499 Riedlingen
24 Juni
24 Juni
24 Juni
24 Juni 23
87629 Füssen
24 Juni
24 Juni
24 Juni 23
88630 Pfullendorf
Veranstaltungen am 25.06.2023
25 Juni
25 Juni 23
87629 Füssen
Veranstaltungen am 28.06.2023
28 Juni
28 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 29.06.2023
29 Juni
Veranstaltungen am 30.06.2023
30 Juni
30 Juni 23
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 01.07.2023
01 Juli
1 Juli 23
73230 Kirchheim/Teck
01 Juli
1 Juli 23
71691 Freiberg am Neckar
01 Juli
1 Juli 23
88299 Leutkirch
01 Juli
01 Juli
1 Juli 23
74348 Lauffen am Neckar
01 Juli
Veranstaltungen am 02.07.2023
02 Juli
2 Juli 23
78737 Winzeln
02 Juli
2 Juli 23
73312 Geislingen an der Steige

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