AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Märkte der nmv-Marktagentur gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.

2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.

3. Aufstellung von Ständen
Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen oder durch Reservierungen zugeteilt worden sind. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

4. Zufahrtswege
Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, die Besucherwege zu zustellen, z.B. durch Kleiderständer oder andere Verkaufsartikel. Markierte Flächen, sofern vorhanden, sind einzuhalten.

5. Aufbau der Stände
Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen.

6. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.

7. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.

8. Schäden und Unfälle
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher.

9. Gewerbliche Anbieter
Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen und eine Reisegewerbekarte mitzuführen.

10. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.

11. Imbiss- und Getränkeverkauf
Imbiss- und Getränkeverkauf sind nur mit schriftlichem Vertrag mit der nmv-Marktagentur zulässig! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

12. Standgeld und Reservierungen
Das Standgeld wird mit Befahren/Betreten der bereitgestellten Marktfläche fällig! Sofern keine Reservierung mit Vorkasse vereinbart wurde, ist die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau fällig. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Bei Fahrzeugen auf dem Platz, bei denen kein Stand aufgebaut wird, wird die Fahrzeuglänge/Breite in Metern abgerechnet. Die Mindestabrechnungsmenge je Stand oder KFZ beträgt zwei Meter. Alle Preise sind in unserem Preisverzeichnis hinterlegt.

Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!

Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen

Bei Reservierungen wird das Standgeld mit der Reservierungsbestätigung fällig. Das Standgeld ist auch dann zu bezahlen, wenn der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bei Barzahlung am Veranstaltungstag erhält der Händler/Teilnehmer eine Rechnung. Das Standgeld wird zurückerstattet, sofern die Veranstaltung abgesagt wurde.

13. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach Marktende ist der Platz sauber zu verlassen. Jede/r Teilnehmer/in hat für den eigenen Stand Sorge zu tragen und muß diesen nach dem Abbau in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen. Hierzu zählen auch Zigarettenkippen. Der Müll ist selbst zu Hause zu entsorgen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen.

14. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

15. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.

16. Ausfall einer Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

Gerichtstand für alle Fälle ist Nürtingen

Flohmarkttermine

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Veranstaltungen am 30.07.2025
30 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 31.07.2025
31 Juli
Veranstaltungen am 01.08.2025
01 Aug.
1 Aug. 25
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 02.08.2025
02 Aug.
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71691 Freiberg am Neckar
02 Aug.
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74613 Öhringen
02 Aug.
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73230 Kirchheim/Teck
02 Aug.
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72401 Haigerloch-Hart
Veranstaltungen am 03.08.2025
03 Aug.
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76332 Bad Herrenalb
03 Aug.
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72401 Haigerloch-Hart
Veranstaltungen am 06.08.2025
06 Aug.
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 07.08.2025
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Veranstaltungen am 08.08.2025
08 Aug.
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 09.08.2025
09 Aug.
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71691 Freiberg am Neckar
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88299 Leutkirch
09 Aug.
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73230 Kirchheim/Teck
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72160 Horb am Neckar
09 Aug.
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Veranstaltungen am 13.08.2025
13 Aug.
13 Aug. 25
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 14.08.2025
14 Aug.
Veranstaltungen am 15.08.2025
15 Aug.
15 Aug. 25
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 16.08.2025
16 Aug.
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71691 Freiberg am Neckar
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88499 Riedlingen
16 Aug.
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78333 Stockach
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74613 Öhringen
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73230 Kirchheim/Teck
16 Aug.
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72379 Hechingen
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72250 Freudenstadt
16 Aug.
Veranstaltungen am 20.08.2025
20 Aug.
20 Aug. 25
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 21.08.2025
21 Aug.
Veranstaltungen am 22.08.2025
22 Aug.
22 Aug. 25
71691 Freiberg am Neckar
22 Aug.
22 Aug. 25
71083 Herrenberg
Veranstaltungen am 23.08.2025
23 Aug.
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71691 Freiberg am Neckar
23 Aug.
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88299 Leutkirch
23 Aug.
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73230 Kirchheim/Teck
23 Aug.
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71083 Herrenberg
23 Aug.
23 Aug. 25
78224 Singen
23 Aug.
23 Aug.
23 Aug. 25
88471 Laupheim
23 Aug.
Veranstaltungen am 27.08.2025
27 Aug.
27 Aug. 25
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 28.08.2025
28 Aug.
Veranstaltungen am 29.08.2025
29 Aug.
29 Aug. 25
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 30.08.2025
30 Aug.
30 Aug. 25
78166 Donaueschingen
30 Aug.
30 Aug. 25
71691 Freiberg am Neckar
30 Aug.
30 Aug. 25
74613 Öhringen
30 Aug.
30 Aug. 25
73230 Kirchheim/Teck
30 Aug.
30 Aug.
30 Aug. 25
72250 Freudenstadt
30 Aug.
30 Aug. 25
88410 Bad Wurzach
30 Aug.
Veranstaltungen am 31.08.2025
31 Aug.
31 Aug. 25
76332 Bad Herrenalb
31 Aug.
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88410 Bad Wurzach

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