AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Märkte der nmv-Marktagentur gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.

2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.

3. Aufstellung von Ständen
Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen oder durch Reservierungen zugeteilt worden sind. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

4. Zufahrtswege
Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, die Besucherwege zu zustellen, z.B. durch Kleiderständer oder andere Verkaufsartikel. Markierte Flächen, sofern vorhanden, sind einzuhalten.

5. Aufbau der Stände
Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen.

6. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.

7. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.

8. Schäden und Unfälle
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher.

9. Gewerbliche Anbieter
Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen und eine Reisegewerbekarte mitzuführen.

10. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.

11. Imbiss- und Getränkeverkauf
Imbiss- und Getränkeverkauf sind nur mit schriftlichem Vertrag mit der nmv-Marktagentur zulässig! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

12. Standgeld und Reservierungen
Das Standgeld wird mit Befahren/Betreten der bereitgestellten Marktfläche fällig! Sofern keine Reservierung mit Vorkasse vereinbart wurde, ist die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau fällig. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Bei Fahrzeugen auf dem Platz, bei denen kein Stand aufgebaut wird, wird die Fahrzeuglänge/Breite in Metern abgerechnet. Die Mindestabrechnungsmenge je Stand oder KFZ beträgt zwei Meter. Alle Preise sind in unserem Preisverzeichnis hinterlegt.

Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!

Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen

Bei Reservierungen wird das Standgeld mit der Reservierungsbestätigung fällig. Das Standgeld ist auch dann zu bezahlen, wenn der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bei Barzahlung am Veranstaltungstag erhält der Händler/Teilnehmer eine Rechnung. Das Standgeld wird zurückerstattet, sofern die Veranstaltung abgesagt wurde.

13. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach Marktende ist der Platz sauber zu verlassen. Jede/r Teilnehmer/in hat für den eigenen Stand Sorge zu tragen und muß diesen nach dem Abbau in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen. Hierzu zählen auch Zigarettenkippen. Der Müll ist selbst zu Hause zu entsorgen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen.

14. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

15. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.

16. Ausfall einer Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

Gerichtstand für alle Fälle ist Nürtingen

Flohmarkttermine

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Veranstaltungen am 28.05.2025
28 Mai
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 30.05.2025
30 Mai
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 31.05.2025
31 Mai
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78166 Donaueschingen
31 Mai
31 Mai 25
71691 Freiberg am Neckar
31 Mai
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88299 Leutkirch
31 Mai
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73230 Kirchheim/Teck
31 Mai
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Veranstaltungen am 01.06.2025
01 Juni
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71149 Bondorf
Veranstaltungen am 04.06.2025
04 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 05.06.2025
05 Juni
Veranstaltungen am 06.06.2025
06 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 07.06.2025
07 Juni
7 Juni 25
71691 Freiberg am Neckar
07 Juni
7 Juni 25
74613 Öhringen
07 Juni
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73230 Kirchheim/Teck
07 Juni
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Veranstaltungen am 08.06.2025
08 Juni
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8 Juni 25
73329 Kuchen
08 Juni
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73329 Kuchen
Veranstaltungen am 09.06.2025
09 Juni
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89150 Laichingen
09 Juni
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89150 Laichingen
09 Juni
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72275 Alpirsbach
Veranstaltungen am 11.06.2025
11 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 12.06.2025
12 Juni
Veranstaltungen am 13.06.2025
13 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 14.06.2025
14 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
14 Juni
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88299 Leutkirch
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73033 Göppingen
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73230 Kirchheim/Teck
14 Juni
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72250 Freudenstadt
Veranstaltungen am 18.06.2025
18 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 20.06.2025
20 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 21.06.2025
21 Juni
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78166 Donaueschingen
21 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
21 Juni
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88499 Riedlingen
21 Juni
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74613 Öhringen
21 Juni
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73230 Kirchheim/Teck
21 Juni
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72160 Horb am Neckar
21 Juni
21 Juni
Veranstaltungen am 22.06.2025
22 Juni
22 Juni 25
72116 Mössingen
22 Juni
22 Juni 25
73547 Lorch
Veranstaltungen am 25.06.2025
25 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 26.06.2025
26 Juni
Veranstaltungen am 27.06.2025
27 Juni
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 28.06.2025
28 Juni
28 Juni 25
71691 Freiberg am Neckar
28 Juni
28 Juni 25
88299 Leutkirch
28 Juni
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73033 Göppingen
28 Juni
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73230 Kirchheim/Teck
28 Juni
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28 Juni 25
71263 Weil der Stadt
28 Juni
28 Juni 25
88630 Pfullendorf
Veranstaltungen am 29.06.2025
29 Juni
29 Juni 25
71263 Weil der Stadt
29 Juni
29 Juni 25
73312 Geislingen an der Steige
Veranstaltungen am 02.07.2025
02 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 03.07.2025
03 Juli
Veranstaltungen am 04.07.2025
04 Juli
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71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 05.07.2025
05 Juli
5 Juli 25
78166 Donaueschingen
05 Juli
5 Juli 25
71691 Freiberg am Neckar
05 Juli
5 Juli 25
74613 Öhringen
05 Juli
5 Juli 25
73230 Kirchheim/Teck
05 Juli
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78224 Singen
05 Juli
05 Juli
5 Juli 25
72250 Freudenstadt
05 Juli
Veranstaltungen am 06.07.2025

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