AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Märkte der nmv-Marktagentur gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.

2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.

3. Aufstellung von Ständen
Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen oder durch Reservierungen zugeteilt worden sind. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

4. Zufahrtswege
Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, die Besucherwege zu zustellen, z.B. durch Kleiderständer oder andere Verkaufsartikel. Markierte Flächen, sofern vorhanden, sind einzuhalten.

5. Aufbau der Stände
Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen.

6. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.

7. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.

8. Schäden und Unfälle
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher.

9. Gewerbliche Anbieter
Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen und eine Reisegewerbekarte mitzuführen.

10. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.

11. Imbiss- und Getränkeverkauf
Imbiss- und Getränkeverkauf sind nur mit schriftlichem Vertrag mit der nmv-Marktagentur zulässig! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

12. Standgeld und Reservierungen
Das Standgeld wird mit Befahren/Betreten der bereitgestellten Marktfläche fällig! Sofern keine Reservierung mit Vorkasse vereinbart wurde, ist die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau fällig. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Bei Fahrzeugen auf dem Platz, bei denen kein Stand aufgebaut wird, wird die Fahrzeuglänge/Breite in Metern abgerechnet. Die Mindestabrechnungsmenge je Stand oder KFZ beträgt zwei Meter. Alle Preise sind in unserem Preisverzeichnis hinterlegt.

Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!

Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen

Bei Reservierungen wird das Standgeld mit der Reservierungsbestätigung fällig. Das Standgeld ist auch dann zu bezahlen, wenn der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bei Barzahlung am Veranstaltungstag erhält der Händler/Teilnehmer eine Rechnung. Das Standgeld wird zurückerstattet, sofern die Veranstaltung abgesagt wurde.

13. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach Marktende ist der Platz sauber zu verlassen. Jede/r Teilnehmer/in hat für den eigenen Stand Sorge zu tragen und muß diesen nach dem Abbau in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen. Hierzu zählen auch Zigarettenkippen. Der Müll ist selbst zu Hause zu entsorgen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen.

14. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

15. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.

16. Ausfall einer Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

Gerichtstand für alle Fälle ist Nürtingen

Flohmarkttermine

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Veranstaltungen am 30.06.2026
30 Juni
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72793 Pfullingen
Veranstaltungen am 01.07.2026
01 Juli
1 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 02.07.2026
02 Juli
2 Juli 26
73066 Uhingen
Veranstaltungen am 03.07.2026
03 Juli
3 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 04.07.2026
04 Juli
4 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
04 Juli
4 Juli 26
74613 Öhringen
04 Juli
4 Juli 26
73230 Kirchheim unter Teck
04 Juli
4 Juli 26
72250 Freudenstadt
04 Juli
04 Juli
4 Juli 26
73066 Uhingen
Veranstaltungen am 08.07.2026
08 Juli
8 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 09.07.2026
09 Juli
9 Juli 26
73066 Uhingen
Veranstaltungen am 10.07.2026
10 Juli
10 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 11.07.2026
11 Juli
11 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
11 Juli
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88299 Leutkirch
11 Juli
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73230 Kirchheim unter Teck
11 Juli
11 Juli 26
72160 Horb am Neckar
11 Juli
11 Juli
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78315 Radolfzell
11 Juli
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74348 Lauffen am Neckar
11 Juli
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73066 Uhingen
Veranstaltungen am 12.07.2026
12 Juli
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78576 Emmingen-Lipt.
12 Juli
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73079 Süßen
Veranstaltungen am 15.07.2026
15 Juli
15 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 16.07.2026
16 Juli
16 Juli 26
73066 Uhingen
16 Juli
16 Juli 26
78628 Rottweil
Veranstaltungen am 17.07.2026
17 Juli
17 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 18.07.2026
18 Juli
18 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
18 Juli
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88499 Riedlingen
18 Juli
18 Juli 26
73033 Göppingen
18 Juli
18 Juli 26
74613 Öhringen
18 Juli
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73230 Kirchheim unter Teck
18 Juli
18 Juli 26
72250 Freudenstadt
18 Juli
Veranstaltungen am 22.07.2026
22 Juli
22 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 23.07.2026
23 Juli
23 Juli 26
73066 Uhingen
Veranstaltungen am 24.07.2026
24 Juli
24 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 25.07.2026
25 Juli
25 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
25 Juli
25 Juli 26
88299 Leutkirch
25 Juli
25 Juli 26
71083 Herrenberg
25 Juli
25 Juli 26
73230 Kirchheim unter Teck
25 Juli
25 Juli
25 Juli 26
73066 Uhingen
Veranstaltungen am 26.07.2026
26 Juli
Veranstaltungen am 29.07.2026
29 Juli
29 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
Veranstaltungen am 30.07.2026
30 Juli
30 Juli 26
73066 Uhingen
30 Juli
30 Juli 26
73066 Uhingen
Veranstaltungen am 31.07.2026
31 Juli
31 Juli 26
71691 Freiberg am Neckar
31 Juli
Veranstaltungen am 01.08.2026
01 Aug.
1 Aug. 26
71691 Freiberg am Neckar
01 Aug.
1 Aug. 26
74613 Öhringen
01 Aug.
1 Aug. 26
73230 Kirchheim unter Teck
01 Aug.
01 Aug.
1 Aug. 26
72379 Hechingen
01 Aug.
1 Aug. 26
73066 Uhingen
01 Aug.
1 Aug. 26
72401 Haigerloch-Hart
Veranstaltungen am 02.08.2026
02 Aug.
2 Aug. 26
76332 Bad Herrenalb
02 Aug.
2 Aug. 26
72401 Haigerloch-Hart

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